Die Übersetzung ins Deutsche der von der Europäischen Kommission im Rahmen der IVU-Richtlinie veröffentlichten Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) macht Fortschritte.
Das UBA hat sechs weitere Teilübersetzungen zu den BVT-Merkblättern „Raffinerien“, „Abwasser- und Abgasbehandlung/ -management in der chemischen Industrie“, „Tierschlachtanlagen/Anlagen zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten“, „Gießereien“, „Management von Bergbauabfällen“ sowie „Ökonomische und medienübergreifende Effekte“ abgeschlossen und im Internet bereit gestellt.
Die BVT-Merkblätter für verschiedene Industriebranchen entstehen unter der Leitung des europäischen IVU-Büros in Sevilla zusammen mit den Mitgliedstaaten und Vertretern der Industrie. Dieses Arbeitsprogramm wird als Sevilla-Prozess bezeichnet. Die BVT-Merkblätter unterstützen die nationalen Behörden beim Erteilen von Genehmigungen. So entsprechen die BVT dem deutschen "Stand der Technik", den alle genehmigungspflichtigen Industrieanlagen erfüllen müssen. Die deutschen Übersetzungen sind eine Hilfe bei der Genehmigung von Industrieanlagen für Betreiber und Behörden.