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bvse-Ausschuss Akten- Datenträgervernichtung |
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Aufgaben und Ausrichtung
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Mit hohem technischem und organisatorischem Aufwand sorgen Spezialunternehmen der Akten- und Datenträgervernichtung aus den Reihen des bvse gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes für eine kompetente und datenschutzgerechte Übernahme und Vernichtung sensibler Daten und Unterlagen. Zur Vernichtung gelangen zum einen Akten herkömmlicher Art, die entsprechend der DIN 32757 zerkleinert und unkenntlich gemacht werden. Die gewonnenen Rohstoffe werden einem hochwertigen Recycling zugeführt. Weiterhin gehören alle Arten sonstiger Datenträger wie zum Beispiel CD, CD-ROM, DVD, Disketten, Filme, Micro-Chips, Video-Bänder, Festplatten u.ä. zur Leistungspalette dieser Unternehmen.
Der Fachausschuss Akten- und Datenträgervernichtung im bvse befaßt sich mit der Behandlung von Spezialfragen in diesem Segment über den bisherigen Stand hinaus. Neben der allgemeinen Aufklärungsarbeit für bvse-Mitglieder und deren Kunden gehört dazu vor allem die Prüfung möglicher Einflußnahme auf geplante abfallwirtschaftliche Vorhaben sowie die Erstellung von Anforderungen für den Bereich der Qualitätssicherung und Zertifizierung. Unternehmen der Akten- und Datenträgervernichtung, die als Entsorgungsfachbetriebe der bvse-Entsorgergemeinschaft angehören, erfüllen spezielle Kriterien. Dazu zählen u.a.: - Vernichtung auf eigener Vernichtungsanlage in zugangsüberwachtem/gesichertem Bereich
- Vernichtung nach Stufe 2 der DIN 32757 als Mindeststandard
- Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, Deckungssumme > 1 Mio.
- Benutzung ausschließlich geschlossener Fahrzeuge und Behälter
- Ausrüstung der Fahrzeuge mit Kommunikationseinrichtungen
- Vernichtung innerhalb von 24 Stunden (ausgen. Feiertage /Wochenende)
- Zwischenlagerung von nicht vernichtetem Material ausschließlich in gesicherten Bereichen
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